Neue Info
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 14.12.2020
Beachten Sie besonders § 17 Beherbergungsbetriebe und die dazugehörigen Begründungen:
Dauergäste mit mindestens 5 Monatigen Mietvertrag dürfen anreisen,
Touristische Campinggäste dürfen nicht anreisen,
Gastaufnahme nur
wenn der Gast und die jeweiligen Mitreisenden versichern, dass jeweils:
a.) die Person keine
grippeähnlichen Symptome hat (z.B. Fieber, Husten, infektionsbedingte Atemnot),
b.) die Person innerhalb der
letzten 14 Tage in keinem internationalen Risikogebiet war,
c.) die Person wissentlich
innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu Coronavirus-Erkrankten hatte,
d.) sichergestellt ist, dass
keine Quarantäne angeordnet worden ist,
e.) der Gast versichert,
dass er im Infektionsfall seinen Aufenthalt abbricht und eine medizinische
Versorgung am Erstwohnsitz in Anspruch nimmt .
Im Sanitär bitte 1,5 Meter Abstand halten auch in den Duschen
Hinwirken
auf Nutzung der Corona-App (sofern verfügbar)